Bankkredite und Fonds
Das Abkommen mit den Banken tritt am 5. März in Kraft.
Die Ansuchen können bis 7. Juni 2021 von den teilnehmenden Bankinstituten entgegengenommen werden.
Hier finden Sie die Liste der Banken zum Herunterladen, die bisher dem Abkommen gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 167 vom 24. Februar 2021 beigetreten sind.
Folgende Maßnahmen stehen derzeit zur Verfügung
Unternehmen, landwirtschaftlichen Betriebe und Freiberufler können bei Südtirols Banken, die das entsprechende Einvernehmensprotokoll mit der Landesregierung unterzeichnet haben, um begünstigte Kredite von 30.000 bis 1,5 Millionen Euro ansuchen. Die begünstigten Kredite werden Unternehmen, landwirtschaftlichen Betrieben und Freiberuflern gewährt, die durch die Covid-19-Pandemie Umsatzeinbußen und Liquiditätsengpässe verzeichnet haben und diese auch nachweisen können.
Begünstigte Kredite für Unternehmer und Freiberufler von 30.000 bis 1,5 Mio. Euro:
- Detailinformationen zu den Krediten bis 30.000 Euro finden Sie hier
- Detailinformationen zu den Krediten bis 35.000 Euro finden Sie hier
- Detailinformationen zu den Krediten von 35.000 Euro bis 300.000 Euro finden Sie hier
- Detailinformationen zu den Krediten von 300.000 Euro bis 1.500.000 Euro finden Sie hier
Darlehen für Arbeitnehmer und Familien:
Vorschuss für die Lohnausgleichskasse:
Darlehen für Vereine:
KMU-Krisenfonds: Unterstützungen aus den Euregio+ Fonds
Gemeinsam mit Lokalbanken wird das Land Südtirol Fonds auflegen, um heimische Unternehmen in der Krise zu unterstützen. Der sogenannte KMU-Fonds, der durch die landeseigene Gesellschaft Euregio+ eingerichtet wird, soll Liquidität für Unternehmen beschaffen und strategische Investitionen finanzieren.