Bankkredite und Darlehen
Das Abkommen mit den Banken ist am 15. April 2020 in Kraft getreten.
Für alle Kredite gilt: Die ersten Ansuchen können ab Dienstag, 21. April, von den teilnehmenden Bankinstituten entgegengenommen und relativ unbürokratisch abgewickelt werden.
Hier finden Sie die Liste der Banken, die bisher das Abkommen gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 239 vom 7. April 2020 unterschrieben haben (Stand 21.04.2020)
Folgende Maßnahmen stehen derzeit zur Verfügung:
Einige Maßnahmen müssen über SPID beantragt werden. Was Sie benötigen, um SPID anzufordern, finden Sie hier oer unter myCIVIS.
Neu: Begünstigte Bankkredite für Unternehmer und Freiberufler von 35.000 bis 1,5 Mio. Euro
Ab 29. April können Unternehmen, landwirtschaftlichen Betrieben und Freiberufler bei Südtirols Banken, die das entsprechende Einvernehmensprotokoll mit der Landesregierung unterzeichnet haben, um begünstigte Kredite von 35.000 bis 1,5 Millionen Euro ansuchen. Die begünstigten Kredite werden Unternehmen, landwirtschaftlichen Betrieben und Freiberuflern gewährt, die durch die Covid-19-Pandemie Umsatzeinbußen und Liquiditätsengpässe verzeichnet haben und diese auch nachweisen können.
Die Kredite müssen bei den Banken beantragt werden. Die entsprechenden Antragsmodalitäten finden Sie hier.
Begünstigte Sofortkredite für Unternehmen und Freiberufler:
Detailinformationen finden Sie hier
Darlehen für Arbeitnehmer und Familien:
Detailinformationen finden Sie hier
Stundungen und Verlängerung bestehender Bankdarlehen:
Die drei größten Südtiroler Banken werden unmittelbar alle bestehenden Darlehensverträge stunden und verlängern. Diese Maßnahme entlastet Familien und Unternehmen sofort.
Vorfinanzierung für Unternehmen:
Detailinformationen finden Sie hier
Vorschuss für die Lohnausgleichskasse:
Detailinformationen finden Sie hier